Sport-Kooperationsvereinbarung zwischen dem KSV Unterkirchberg und der TSG Oberkirchberg

Seit Juli 2009 können die Vereinsmitglieder des KSV Unterkirchberg oder der TSG Oberkirchberg auf der Grundlage der Kooperationsvereinbarung am Sportangebot des jeweils anderen Vereins teilnehmen, ohne gleichzeitig die dortige Mitgliedschaft erwerben zu müssen. Diese Vereinbarung schließt die Mitglieder des FC Illerkirchberg mit ein. 

Voraussetzung zur Teilnahme am Sportangebot des KSV / der TSG ist, dass das Mitglied in wenigstens einer Abteilung seines Hauptvereines aktiv tätig ist. Ausnahme soll hier nur für Sport treibende Familien gemacht werden, um ihnen zu ermöglichen, den Familienbeitrag in ihrem Verein zu beantragen.


Der Abrechnungsmodus sieht wie folgt aus:

Die Grundbeiträge werden vom jeweiligen Stammverein eingezogen, die Abteilungs- und Kursgebühren werden von dem Verein eingefordert, bei dem das Sportangebot in Anspruch genommen wird.
Durch dieses Abkommen sind alle Mitglieder bei der ARAG Sportversicherung abgesichert.

1. Vorsitzender der TSG Oberkirchberg
Vorstand des KSV Unterkirchberg