Beitragsordnung der KSV-Tennisabteilung (Download als PDF)
Es sind die jeweils gültigen Mitgliedsbeiträge an den KSV zu entrichten.
Darüber hinaus erhebt die Tennisabteilung folgenden Abteilungsbeitrag:
Abteilungsbeitrag
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Erwachsene (Einzelmitglieder) |
80,00 Euro |
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Ehepaare |
135,00 Euro |
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Passive Mitglieder |
30,00 Euro |
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Mitglieder unter 18 Jahren |
35,00 Euro |
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Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ-Leistende |
35,00 Euro |
Alle Mitglieder müssen ab dem Jahr, in dem sie 18 Jahre alt werden, pro Jahr sieben Stunden Arbeitseinsatz erbringen. In begründeten Ausnahmen kann diese Verpflichtung mit 10,00 Euro je nicht erbrachte Arbeitsstunde abgegolten werden.
Gastspieler
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Erwachsene |
4,00 Euro |
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Jugendliche |
2,40 Euro |
Der Einzug des Abteilungsbeitrages, sowie weiterer angefallener Kosten wie Getränke, Gastspieler, Tenniskurse erfolgt über ein SEPA-Lastschriftmandat. Diesbezüglich verweisen wir auf die Beitragsordnung des KSV Unterkirchberg e.V.
Unter der KSV-Gläubiger-Identifikations-Nummer DE22KSV00001095382 und der Mandats-Referenz-Nr. des Mitglieds erfolgt der Einzug der Abteilungsbeiträge jährlich zum 10. Bankarbeitstag im Mai sowie bei erstmaligem Einzug zum 10. Bankarbeitstag des dem Eintritt folgenden Quartalsendes. Die Abbuchung der Trainingsgebühren erfolgt zum 10. Bankarbeitstag im September. Die Abbuchung der sonstigen Kosten erfolgt zum 10. Bankarbeitstag im Dezember.
Stand 17.03.2026
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