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Beitragsordnung der KSV-Tennisabteilung (Download als PDF)

 

Es sind die jeweils gültigen Mitgliedsbeiträge an den KSV zu entrichten.

Darüber hinaus erhebt die Tennisabteilung folgenden Abteilungsbeitrag:

 

Abteilungsbeitrag

Erwachsene (Einzelmitglieder)

80,00 Euro

Ehepaare

135,00 Euro

Passive Mitglieder

30,00 Euro

Mitglieder unter 18 Jahren

35,00 Euro

Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ-Leistende
(auf Antrag mit gültiger Bescheinigung. Der Antrag muss jeweils vor dem 01.01. des neuen Geschäftsjahres gestellt werden, ansonsten ist der volle Beitrag zu entrichten)

35,00 Euro

Alle Mitglieder müssen ab dem Jahr, in dem sie 18 Jahre alt werden, pro Jahr sieben Stunden Arbeitseinsatz erbringen. In begründeten Ausnahmen kann diese Verpflichtung mit 10,00 Euro je nicht erbrachte Arbeitsstunde abgegolten werden.

Gastspieler

Erwachsene

4,00 Euro

Jugendliche

2,40 Euro

Der Einzug des Abteilungsbeitrages, sowie weiterer angefallener Kosten wie Getränke, Gastspieler, Tenniskurse erfolgt über ein SEPA-Lastschriftmandat. Diesbezüglich verweisen wir auf die Beitragsordnung des KSV Unterkirchberg e.V.

Unter der KSV-Gläubiger-Identifikations-Nummer DE22KSV00001095382 und der Mandats-Referenz-Nr. des Mitglieds erfolgt der Einzug der Abteilungsbeiträge jährlich zum 10. Bankarbeitstag im Mai sowie bei erstmaligem Einzug zum 10. Bankarbeitstag des dem Eintritt folgenden Quartalsendes. Die Abbuchung der Trainingsgebühren erfolgt zum 10. Bankarbeitstag im September. Die Abbuchung der sonstigen Kosten erfolgt zum 10. Bankarbeitstag im Dezember.                                   

Stand 17.03.2026

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